Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen 
für die Vermietung von Elektrobooten


1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Vermietungen von Elektrobooten durch den Vermieter. Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter diese Bedingungen an. Mieter und Bootsführer müssen mindestens 18 Jahre alt sowie körperlich und geistig in der Lage sein, das Boot sicher zu führen. Die Vermietung erfolgt nicht an Personen unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss.


2. Buchung und Stornierung
Reservierungen können online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen. Eine Buchung wird erst mit der Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis drei Kalendertage vor Mietbeginn möglich. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten drei Kalendertage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt der Buchung ohne vorherige Stornierung kann der Vermieter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50,00 € verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kann die Vermietung aufgrund von Unwetter, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.


3. Mietpreis und Kaution
Der Mietpreis ist vor Fahrtantritt zu entrichten. Zusätzlich ist eine Kaution von 500 € in bar zu hinterlegen. In Ausnahmefällen kann ein gültiger Personalausweis oder Reisepass als Sicherheit hinterlegt werden. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes zurückerstattet. Sie kann bis zur Klärung oder Begleichung entstandener Schäden ganz oder teilweise einbehalten werden.


4. Übergabe und Rückgabe
Der Vermieter übergibt ein technisch einwandfreies und verkehrssicheres Boot einschließlich der vereinbarten Ausrüstung. Vor Fahrtantritt erfolgt eine Einweisung. Mit Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Bootes. Das Boot ist spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit am Steg zurückzugeben. Für jede angefangene halbe Stunde verspäteter Rückgabe werden 25 € berechnet, sofern dem Vermieter hierdurch ein entsprechender Schaden entsteht. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot sorgfältig und entsprechend der Einweisung zu benutzen, sämtliche gesetzlichen Vorschriften und Schifffahrtsregeln einzuhalten, Sicherheitsabstände zu Ufern, Dämmen, Badebereichen, Naturschutzgebieten und anderen Wasserverkehrsteilnehmern einzuhalten, das Boot nicht an Dritte weiterzugeben, keine Tiere mitzuführen, auf dem Boot nicht zu rauchen, das Boot nicht zum Schleppen anderer Fahrzeuge oder Personen zu verwenden, den Motor bei Nutzung der Badeleiter auszuschalten, Müll wieder mitzunehmen. Für Personen die nicht schwimmen können, besteht Schwimmwestenpflicht.


6. Schäden und Unfälle
Schäden, technische Mängel oder Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Unfällen sind erforderlichenfalls Rettungsdienst und Polizei zu verständigen. Der Mieter haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Boot und Zubehör.


7. Versicherung / optionaler Schadensschutz
Für das Boot besteht eine Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden ab, die Dritten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Bootes entstehen. Für Schäden am gemieteten Boot besteht keine Kaskoversicherung. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Boot, dessen Ausstattung und Zubehör. Der Mieter kann bei Vertragsabschluss einen optionalen Schadensschutz zum Preis von 10,00 € je Anmietung abschließen. Bei Abschluss dieses Schadensschutzes ist die Haftung des Mieters für schuldhaft verursachte Schäden am Boot auf einen Eigenanteil von maximal 500,00 € je Schadensfall begrenzt. Hiervon ausgenommen sind vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.


8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf Fälle einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.


9. Reinigung
Das Boot ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung kann eine Reinigungspauschale von 25 € erhoben werden.


10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Weißenburg i. Bay..